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Genehmigungsplanung

das heißt

  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
  • Zusammenstellung dieser Unterlagen.
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.

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