Objektüberwachung
das heißt
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Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
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Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes ( Balkendiagramm ).
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Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches.
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Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
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Fachtechische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel.
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Rechnungsprüfung.
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Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
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Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
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Zusammmenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle.
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Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
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Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
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Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.