Entwurfsplanung
das heißt
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Durcharbeiten des Planungskonzeptes ( stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung ) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf.
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Festlegen aller Systeme und Anlagenteile. Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung.
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Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben ( ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen ).
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Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
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Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
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Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
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Zusammenfassen der Ergebnisse.