Vorplanung
das heißt
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Anlayse der Grundlagen.
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Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Dartstellung zur Integration in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung.
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Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prizipschaltbildes für jede Anlage. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
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Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
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Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
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Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.