Genehmigungsplanung
das heißt
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
- Zusammenstellung dieser Unterlagen.
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.