Entwurfsplanung
das heißt

- Durcharbeiten des Planungskonzeptes ( stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung ) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf.
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile. Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung.
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben ( ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen ).
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
- Zusammenfassen der Ergebnisse.