Mitwirkung bei der Vergabe
das heißt
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages.
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
- Mitwirken bei der Auftragserteilung.