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Mitwirkung bei der Vergabe

das heißt

  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
  • Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages.
  • Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung.

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