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Objektüberwachung

das heißt

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
  • Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes ( Balkendiagramm ).
  • Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches.
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
  • Fachtechische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel.
  • Rechnungsprüfung.
  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
  • Zusammmenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle.
  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

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