Objektüberwachung
das heißt
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes ( Balkendiagramm ).
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches.
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
- Fachtechische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel.
- Rechnungsprüfung.
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
- Zusammmenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle.
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.