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Objektbetreuung und Dokumentation

das heißt

  • Objektbegehung zur Mängelbeseitigung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren sei Abnahme der Leistungen auftreten.
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
  • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

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