Objektbetreuung und Dokumentation
das heißt
- Objektbegehung zur Mängelbeseitigung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren sei Abnahme der Leistungen auftreten.
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.