Vorplanung
das heißt
- Anlayse der Grundlagen.
- Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Dartstellung zur Integration in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung.
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prizipschaltbildes für jede Anlage. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276.
- Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.